Ihnen steht in der Regel nach erfolgter Reparatur eines Unfallschadens auch ohne Vorlage einer Rechnung die Erstattung einer Nutzungsausfallentschädigung zu.
Hierzu fertigen wir für Sie eine Reparaturbestätigung an und leiten diese an die zuständige Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt weiter. Gegenüber der Versicherung dient die Reparaturbestätigung als Nachweis einer Reparatur, um Ihre Ansprüche auf Auszahlung der Nutzungsausfallentschädigung durchsetzen!
Die Reparaturrechnung bleibt für Sie kostenlos und wird von der Versicherung des Unfallgegners getragen.
Bei uns finden Sie immer Unterstützung und wir stehen gerne für jegliche Fragen zum Thema „Reparaturbestätigung“ für Sie bereit!