Da im Kaskoschadenfall die Versicherung weisungsberechtigt ist, muss man sie in diesem Fall zuerst kontaktieren und deren Anweisungen befolgen. Die Versicherung entscheidet über das weitere Vorgehen.
Selbstverständlich können Sie uns auch im Kaskoschadenfall für das Erstellen des Gutachtens Ihrer Versicherung vorschlagen, was in der Regel anerkannt wird.
Sollte dennoch der Sachverständige Ihrer Wahl durch Ihre Versicherung nicht anerkannt werden, weil die Versicherung ihren eigenen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragt hat bzw. beauftragen möchte, besteht für Sie die Möglichkeit dieses durch uns überprüfen zu lassen um etwaige wirtschaftliche Nachteile für Sie dadurch auszuschließen.
Bei uns finden Sie immer Unterstützung und wir stehen gerne für jegliche Fragen zum Thema „Kaskoschäden“ für Sie bereit!